Die Leistungen der Chiropraktik gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Grundversicherung). Patientinnen und Patienten können ohne Überweisung direkt eine Chiropraktorin oder einen Chiropraktor aufsuchen, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wie bei allen Arztbehandlungen werden der gesetzliche Selbstbehalt und die gewählte Franchise bei der Kostenabrechnung berücksichtigt.
Patientinnen und Patienten, die in einem Hausarzt- oder Telmedmodell versichert sind, kontaktieren vor dem Besuch ihren Hausarzt oder den Telemedizinanbieter.
ChiroSuisse hat seit 2016 eine Partnerschaft mit dem Telemedizinanbieter Medgate. Ziel ist die optimale und integrierte Versorgung von Patienten mit Beschwerden am Bewegungsapparat. Versicherte mit alternativen Versicherungsmodellen wenden sich gemäss Vereinbarung mit ihrer Krankenversicherung zuerst an das Telemedicine Center, das die Rolle des Gatekeepers übernimmt.
Weitere Informationen:
Die Leistungen der Chiropraktorin oder des Chiropraktors werden auch von der Unfall-, Militär-, Invaliden- sowie weiteren Versicherungen anerkannt.